Was ist das Studierendenparlament

Das Studierendenparlament (auch SP oder StuPa) ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft, also aller immatrikulierten Studierenden an der RWTH Aachen. Es bringt laut Satzung den Willen der Studierendenschaft zum Ausdruck und kann in allen Belangen für die Studierendenschaft entscheiden. Seine Existenz ist im Landeshochschulgesetz festgelegt. Die Wahl des SP findet im Sommersemester nach dem Prinzip einer Listenwahl für die Amtszeit von einem Jahr statt.

Das Studierendenparlament setzt sich zusammen aus 41 Mitgliedern zusammen. Die aktuellen Amtsträger sind auf den Seiten der Hochschulpolitischen Listen aufgeführt. Allerdings haben auf der SP-Sitzung alle Studierenden der RWTH Rederecht, nicht nur die die Mitglieder des Studierendenparlaments (MdSP).

Die Sitzungen des Studierendenparlaments werden von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten geleitet. Dabei wird er von der stellv. Präsidentin bzw. dem stellv. Präsidenten sowie den Schriftführerinnen und Schriftführerinnen unterstützt. Das Studierendenparlament kann allerdings auf die Wahl von Schriftführerinnen und Schriftführern verzichten. Diese bilden gemeinsam das Präsidium. Außerhalb der Sitzungen verwaltet das Präsidium die Angelegenheiten des Studierendenparlaments.

Zu den Aufgaben des Studierendenparlaments zählen unter anderem die Wahl der Mitglieder des AStA, die Feststellung und Kontrolle des Haushalts, die Entscheidung in grundsätzlichen Belangen der Studierendenschaft und der Beschluss über Satzungen und Richtlinien. Damit ist das Studierendenparlament das legislative Organ der Studierendenschaft. Darüber hinaus entscheidet das SP, welche studentischen Eigeninitiativen in welcher Höhe gefördert werden und positioniert sich durch Stellungnahmen in hochschul- und wissenschaftspolitischen Debatten.

Zur Unterstützung seiner Arbeit richtet das Studierendenparlament verschiedene Ausschüsse ein. Aktuell gibt es den Sozialausschuss, den Haushaltsausschuss, einen Sportausschuss, einen Ausschuss zur Mobilität, eine Gleichstellungskommission und mehrere nicht-ständige Ausschüsse, die sich z.B. mit der Findung von Kandidatinnen und Kandidaten für bestimmte Ämter beschäftigen.

Das Parlament tagt in der Regel einmal im Monat und öffentlich. Die Termine werden auf der Homepage und am Schwarzen Brett der Studierendenschaft bekannt gegeben.

Weitergehende Informationen zum Studierdendenparlament und der Studierendendenschaft findest du im Handbuch Hochschulpolitik des AStA der RWTH.

Wie kann man sich im Studierendenparlament engagieren?

Es gibt viele Wege, sich im SP zu betätigen. Du kannst dich einer der Listen anschließen, oder eine eigene Liste gründen und damit bei den Hochschulwahlen antreten. Näheres zur Kandidatur entnimmst du bitte der Wahlordnung.

Auch während einer laufenden Wahlperiode kannst du von einer der Listen für die Mitgliedschaft in einem der Ausschüsse des SP vorgeschlagen werden. Für die Arbeit in den Ausschüssen ist keine Wahl in das Studierendenparlament erforderlich.

Ebenfalls ohne Mitglied des Studierendenparlaments zu sein, kannst du dich zur Präsidentin bzw. zum Präsidenten, zur stellvertretenden Präsidentin bzw. zum stellvertretenden Präsidenten oder zur Schriftführerin bzw. zum Schriftführer wählen lassen. Für diese Ämter ist es aber hilfreich, erst einmal tiefer in die Arbeit des Studierendenparlaments hineingeschnuppert zu haben.

Der einfachste und auch spontanste Weg, sich im Studierendenparlament zu engagieren ist es, eine der Sitzungen zu besuchen. Du hast Rederecht und kannst dich so mit Fragen und Vorschlägen einbringen. Viele heutige Mitglieder des Studierendenparlaments sind nur einmal zum Zusehen zur Sitzung des SP gekommen und haben Interesse und Spaß an dieser wichtigen Institution gefunden, sodass sie sich heute weiter engagieren.

Antragstellung

Studentische Eigeninitiativen können vom Studierendenparlament finanziell unterstützt werden. Dazu müssen diese einen Antrag stellen, in welchem sie Zweck und Höhe der beantragten Förderung darlegen. Die zur Verfügung stehenden Gelder dazu kommen aus dem AStA-Topf. Der Haushaltsausschuss kann über einzelne Anträge bis 1000€ auch ohne eine Sitzung des Studierendenparlaments entscheiden.

Ein Leitfaden mit Hilfen und Richtlinien für die Antragsstellung ist unten zu finden.

Das Studierendenparlament tagt in der 72. Legislatur am 16.10.24, 13.11.24, 4.12.24, 15.1.25, 16.4.25, 14.5.25 und 18.6.25. Die Antragsfrist für diese Sitzungen sind der vorangegange Mittwoch um 12:00.